RS Vwgh 1960/2/12 2416/57

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Veröffentlicht am 12.02.1960
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Beachte

y15310;

Rechtssatz

Wird der Gewinn aus den geschätzten Umsätzen durch Anwendung eines sogenannten Reingewinnsatzes ermittelt, so sind begrifflich sämtliche Betriebssteuern, die das betreffende Wirtschaftsjahr belasten, berücksichtigt, sodaß bei dieser Schätzungsmethode für die zusätzliche Berücksichtigung solcher Aufwendungen als Schulden oder Betriebsausgaben kein Raum gegeben ist.

*

E 12.2.1960, 2416/57 #2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1960:1957002416.X02

Im RIS seit

12.02.1960
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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