Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtBeachte
y15310;Rechtssatz
Wird der Gewinn aus den geschätzten Umsätzen durch Anwendung eines sogenannten Reingewinnsatzes ermittelt, so sind begrifflich sämtliche Betriebssteuern, die das betreffende Wirtschaftsjahr belasten, berücksichtigt, sodaß bei dieser Schätzungsmethode für die zusätzliche Berücksichtigung solcher Aufwendungen als Schulden oder Betriebsausgaben kein Raum gegeben ist.
*
E 12.2.1960, 2416/57 #2
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1960:1957002416.X02Im RIS seit
12.02.1960