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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §113 Abs1;Rechtssatz
Der Landeshauptmann hat die Befugnis, bei der Entscheidung über einen Einspruch gegen die Vorschreibung eines Beitragszuschlages durch den Versicherungsträger das dem Versicherungsträger nach § 113 Abs. 1 ASVG zustehende freie Ermessen zu handhaben.Der Landeshauptmann hat die Befugnis, bei der Entscheidung über einen Einspruch gegen die Vorschreibung eines Beitragszuschlages durch den Versicherungsträger das dem Versicherungsträger nach Paragraph 113, Absatz eins, ASVG zustehende freie Ermessen zu handhaben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1960:1957001595.X01Im RIS seit
05.02.2009Zuletzt aktualisiert am
18.02.2009