RS Vwgh 1960/2/25 1501/56

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Veröffentlicht am 25.02.1960
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Eine Schätzung ist nach dem Wortlaut des Gesetzes nur "soweit" zulässig, als Besteuerungsgrundlagen nicht anders ermittelt werden können.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1960:1956001501.X01

Im RIS seit

25.02.1960

Zuletzt aktualisiert am

31.08.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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