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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtRechtssatz
Eine Schätzung ist nach dem Wortlaut des Gesetzes nur "soweit" zulässig, als Besteuerungsgrundlagen nicht anders ermittelt werden können.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1960:1956001501.X01Im RIS seit
25.02.1960Zuletzt aktualisiert am
31.08.2016