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L92709 Jugendwohlfahrt Kinderheim WienNorm
ABGB §141;Rechtssatz
Zur Kostentragung für Erziehungsmaßnahmen auf Grund des Wiener Jugendwohlfahrtsgesetzes sind die Angehörigen eines Kindes, dem die Erziehungsmaßnahmen gelten, insoweit unmittelbar verpflichtet, als ihnen nach dem ABGB die Unterhaltsleistung obliegt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1960:1956000886.X02Im RIS seit
01.02.2002Zuletzt aktualisiert am
23.05.2016