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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtBeachte
y15311;Rechtssatz
Ausführungen darüber, daß und warum die Behörde im Beschwerdefall berechtigerweise bei der schätzungsweisen Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen einen ÄUßEREN BETRIEBSvergleich vornehmen konnte (Vergleichsberechnung, ausgehend von den festgestellten nicht verbuchten Umsätzen kommt unter Anwendung eines zulässigen Sicherheitszuschlages zu demselben Ergebnis); hier ein LANDWIRTSCHAFTLICHER BETRIEB. *
E 25.2.1960, 727/56 #1
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1960:1956000727.X01Im RIS seit
25.02.1960