RS Vwgh 1960/2/25 0727/56

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Veröffentlicht am 25.02.1960
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Beachte

y15311;

Rechtssatz

Ausführungen darüber, daß und warum die Behörde im Beschwerdefall berechtigerweise bei der schätzungsweisen Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen einen ÄUßEREN BETRIEBSvergleich vornehmen konnte (Vergleichsberechnung, ausgehend von den festgestellten nicht verbuchten Umsätzen kommt unter Anwendung eines zulässigen Sicherheitszuschlages zu demselben Ergebnis); hier ein LANDWIRTSCHAFTLICHER BETRIEB. *

E 25.2.1960, 727/56 #1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1960:1956000727.X01

Im RIS seit

25.02.1960
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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