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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §167 Abs2;Beachte
y15104; yk15146; yk15776; yk16684Rechtssatz
Der Behörde steht zwar das Recht auf freie Beweiswürdigung zu, allein es obliegt ihr auch die Verpflichtung, in der Begründung ihrer Entscheidung anzuführen, wie sie in Würdigung des Beweismittels zu ihrer Entscheidung gekommen ist.
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E 4.3.1960, 1841/56 #1
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1960:1956001841.X01Im RIS seit
04.03.1960