RS Vwgh 1960/3/21 0227/58

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Veröffentlicht am 21.03.1960
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Nach dem Gewerbesteuerrecht muß das beherrschende Unternehmen ein inländisches Unternehmen sein, während das Umsatzsteuergesetz diese Einschränkung nicht enthält und nicht ausschließt, daß die Organgesellschaft eine ausländische Gesellschaft sein kann.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1960:1958000227.X02

Im RIS seit

21.03.1960

Zuletzt aktualisiert am

05.09.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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