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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §415;Rechtssatz
Unter den Begriff "Berechtigung zur Weiterversicherung im § 415 ASVG" fällt auch die Frage der Beendigung bzw. der Nichtbeendigung einer solchen Berechtigung.Unter den Begriff "Berechtigung zur Weiterversicherung im Paragraph 415, ASVG" fällt auch die Frage der Beendigung bzw. der Nichtbeendigung einer solchen Berechtigung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1960:1959002316.X01Im RIS seit
30.08.2001Zuletzt aktualisiert am
24.05.2016