RS Vwgh 1960/3/25 2281/57

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Veröffentlicht am 25.03.1960
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Beachte

y15313;

Rechtssatz

Die Behörde ist unter anderem auch dann befugt, die Besteuerungsgrundlagen zu schätzen, wenn die beim Steuerpflichtigen hervorgekommenen Geldmittel nach den Umsätzen des Einzelfalles weder aus seinem erklärten Einkommen noch aus einem sonstigen glaubhaft gemachten und nicht der Einkommensteuer unterliegenden Einkommen erklärt werden können. *

E 25.3.1960, 2281/57 #2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1960:1957002281.X02

Im RIS seit

25.03.1960
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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