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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §108 Abs1;Rechtssatz
Ein Verspätungszuschlag kann nicht deswegen allein verhängt werden, weil ein Grundkaufvertrag von den Vertragsteilen innerhalb der gesetzlichen Anzeigefrist nur durch Übermittlung einer Vertragsabschrift, nicht aber durch Übersendung der in der Durchführungsverordnung zum Grunderwerbsteuergesetz vorgesehenen Veräußerungsanzeige angezeigt worden ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1960:1959002671.X03Im RIS seit
28.03.1960Zuletzt aktualisiert am
22.01.2018