RS Vwgh 1960/3/28 2671/59

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Veröffentlicht am 28.03.1960
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §108 Abs1;
  1. BAO § 108 heute
  2. BAO § 108 gültig ab 19.04.1980 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 151/1980

Rechtssatz

Ein Verspätungszuschlag kann nicht deswegen allein verhängt werden, weil ein Grundkaufvertrag von den Vertragsteilen innerhalb der gesetzlichen Anzeigefrist nur durch Übermittlung einer Vertragsabschrift, nicht aber durch Übersendung der in der Durchführungsverordnung zum Grunderwerbsteuergesetz vorgesehenen Veräußerungsanzeige angezeigt worden ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1960:1959002671.X03

Im RIS seit

28.03.1960

Zuletzt aktualisiert am

22.01.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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