RS Vwgh 1960/3/30 1964/59

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Veröffentlicht am 30.03.1960
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §149;
BAO §184;
BAO §255 Abs1;
EStG 1953 §5;
EStG 1953 §6 Abs1 Z2;
  1. BAO § 149 heute
  2. BAO § 149 gültig ab 01.03.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 124/2003
  3. BAO § 149 gültig von 19.04.1980 bis 29.02.2004 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 151/1980
  1. BAO § 255 heute
  2. BAO § 255 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013
  3. BAO § 255 gültig von 19.04.1980 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 151/1980

Rechtssatz

Kommt die Betriebsprüfung auf Grund der Bücher des Steuerpflichtigen zu dem Ergebnis, daß Halberzeugnisse, die vom Steuerpflichtigen bearbeitet wurden, anders zu bewerten gewesen wären, und wird die daraus resultierende Erhöhung des Endwarenbestandes vom Steuerpflichtigen unter Rechtsmittelverzicht anerkannt, so liegt in diesem Verzicht nicth das Eingeständnis einer materiell mangelhaften Buchführung, weil alle maßgeblichen Umstände den Büchern entnommen werden konnten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1960:1959001964.X01

Im RIS seit

30.03.1960
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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