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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §149;Rechtssatz
Kommt die Betriebsprüfung auf Grund der Bücher des Steuerpflichtigen zu dem Ergebnis, daß Halberzeugnisse, die vom Steuerpflichtigen bearbeitet wurden, anders zu bewerten gewesen wären, und wird die daraus resultierende Erhöhung des Endwarenbestandes vom Steuerpflichtigen unter Rechtsmittelverzicht anerkannt, so liegt in diesem Verzicht nicth das Eingeständnis einer materiell mangelhaften Buchführung, weil alle maßgeblichen Umstände den Büchern entnommen werden konnten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1960:1959001964.X01Im RIS seit
30.03.1960