RS Vwgh 1960/4/4 2533/59

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Veröffentlicht am 04.04.1960
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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/06 Verkehrsteuern

Rechtssatz

Wird in einem Gesellschaftsvertrag einem Gesellschafter eine Gewinnbeteiligung und Verlustbeteiligung eingeräumt, die wesentlich über die Höhe seines Anteiles am Kapital hinausgeht, dann kann darin, namentlich wenn der begünstigt am Gewinn beteiligte Gesellschafter seine Arbeitskraft zur Verfügung stellt, der andere Teil aber nicht, nicht ohne weiteres eine freigebige Zuwendung unter Lebenden erblickt werden, die der Schenkungssteuer unterliegen würde. Ob eine Schenkungssteuerpflicht gegeben ist, ist auch in einem solchen Falle nach den sonstigen für die Einräumung der Beteiligung maßgebenden Umständen zu beurteilen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1960:1959002533.X01

Im RIS seit

04.04.1960

Zuletzt aktualisiert am

20.09.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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