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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtBeachte
y15314;Rechtssatz
Zieht die Behörde aus dem Umstand, daß der Steuerpflichtige zur "vergleichsweisen" Bereinigung der bei der Betriebsprüfung zutage gekommenen Differenzen hohe Steuernachzahlungen anbietet, den Schluß auf ein steuerunehrliches Verhalten des Steuerpflichtigen, so stellt dieser Schluß FÜR SICH ALLEIN keinesfalls ein ausreichendes Argument zur Widerlegung der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung des Steuerpflichtigen dar. *
E 8.4.1960, 439/56 #1
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1960:1956000439.X01Im RIS seit
08.04.1960