RS Vwgh 1960/4/8 0439/56

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Veröffentlicht am 08.04.1960
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Beachte

y15314;

Rechtssatz

Zieht die Behörde aus dem Umstand, daß der Steuerpflichtige zur "vergleichsweisen" Bereinigung der bei der Betriebsprüfung zutage gekommenen Differenzen hohe Steuernachzahlungen anbietet, den Schluß auf ein steuerunehrliches Verhalten des Steuerpflichtigen, so stellt dieser Schluß FÜR SICH ALLEIN keinesfalls ein ausreichendes Argument zur Widerlegung der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung des Steuerpflichtigen dar. *

E 8.4.1960, 439/56 #1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1960:1956000439.X01

Im RIS seit

08.04.1960
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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