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L37013 Getränkeabgabe Speiseeissteuer NiederösterreichNorm
F-VG 1948 §8 Abs4;Beachte
Siehe jedoch: 2187/61 E 24. Oktober 1963 VwSlg 2961 F/1963 RS 3;Rechtssatz
Paragraph 1 des NÖ Getränke- und SpeiseeissteuerG NÖ 1955 darf nicht in dem Sinne ausgelegt werden, daß auch die Abgabe an Letztverbraucher die ihren Wohnsitz erwiesenermaßen außerhalb der Gemeinde haben und die die Getränke nicht im Betrieb des Abgebenden verbrauchen, der Steuer zu unterwerfen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1960:1956001856.X02Im RIS seit
15.05.2001Zuletzt aktualisiert am
20.09.2016