Index
10/11 Vereinsrecht VersammlungsrechtNorm
BAO §200 Abs2 impl;Rechtssatz
Ist ein Sühnepflichtiger vom Volksgerichtshof zum Vermögensverfall verurteilt und dementsprechend von der Vorschreibung von der Sühneabgabe vom Vermögen abgesehen worden, dann beginnt nach Ablauf des Jahres, in dem das Vermögensverfallserkenntnis aufgehoben worden ist, die Frist zur Verjährung des Bemessungsrechtes der Sühneabgabe zu laufen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1960:1958000452.X01Im RIS seit
20.05.1960Zuletzt aktualisiert am
20.09.2016