RS Vwgh 1960/5/20 0182/56

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Veröffentlicht am 20.05.1960
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
35/02 Zollgesetz

Norm

BAO §29 Abs1;
BAO §29 Abs2;
EStG 1953 §96 Z2;
GewStG §1 Abs1;
ZollG 1955 §98 Abs1;

Rechtssatz

Hat ein Steuerpflichtiger im Zollfreilager eines Speditionsunternehmens durch längere Zeit größere Mengen Waren lagern, von denen er laufend die zum Verkauf bestimmten Waren abberuft, dann verfügt er im Inland über eine "Betriebsstätte" die seine Einkommensteuerpflicht nach § 96 Z 2 EStG 1953 bzw seine Gewerbesteuerpflicht begründet.Hat ein Steuerpflichtiger im Zollfreilager eines Speditionsunternehmens durch längere Zeit größere Mengen Waren lagern, von denen er laufend die zum Verkauf bestimmten Waren abberuft, dann verfügt er im Inland über eine "Betriebsstätte" die seine Einkommensteuerpflicht nach Paragraph 96, Ziffer 2, EStG 1953 bzw seine Gewerbesteuerpflicht begründet.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1960:1956000182.X02

Im RIS seit

20.05.1960

Zuletzt aktualisiert am

21.08.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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