Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §29 Abs1;Rechtssatz
Hat ein Steuerpflichtiger im Zollfreilager eines Speditionsunternehmens durch längere Zeit größere Mengen Waren lagern, von denen er laufend die zum Verkauf bestimmten Waren abberuft, dann verfügt er im Inland über eine "Betriebsstätte" die seine Einkommensteuerpflicht nach § 96 Z 2 EStG 1953 bzw seine Gewerbesteuerpflicht begründet.Hat ein Steuerpflichtiger im Zollfreilager eines Speditionsunternehmens durch längere Zeit größere Mengen Waren lagern, von denen er laufend die zum Verkauf bestimmten Waren abberuft, dann verfügt er im Inland über eine "Betriebsstätte" die seine Einkommensteuerpflicht nach Paragraph 96, Ziffer 2, EStG 1953 bzw seine Gewerbesteuerpflicht begründet.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1960:1956000182.X02Im RIS seit
20.05.1960Zuletzt aktualisiert am
21.08.2015