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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §324 Abs3Rechtssatz
In Fällen der Jugendwohlfahrtspflege, in denen der Minderjährige einen Rentenanspruch hat, kann der Fürsorgeträger, der an den Träger der Jugendwohlfahrtsmaßnahme einen Kostenersatz zu leisten hat, hiefür nicht einen auf § 324 Abs. 3 ASVG gestützten Überweisungsanspruch geltend machen.In Fällen der Jugendwohlfahrtspflege, in denen der Minderjährige einen Rentenanspruch hat, kann der Fürsorgeträger, der an den Träger der Jugendwohlfahrtsmaßnahme einen Kostenersatz zu leisten hat, hiefür nicht einen auf Paragraph 324, Absatz 3, ASVG gestützten Überweisungsanspruch geltend machen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1960:1959000195.X02Im RIS seit
26.06.2023Zuletzt aktualisiert am
26.06.2023