RS Vwgh 1960/6/27 2594/59

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Veröffentlicht am 27.06.1960
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Rechtssatz

Der Steuerpflichtige hat Art und Umfang der Aufwendungen, die er als Betriebsausgaben absetzen will, nachzuweisen oder wenigstens glaubhaft zu machen. Ist er dazu nicht in der Lage, kann die Behörde die Höhe der betrieblichen Aufwendungen schätzen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1960:1959002594.X01

Im RIS seit

27.06.1960
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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