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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §303 Abs4 impl;Rechtssatz
Die Behörde trifft auch dann keine Verpflichtung, eine Wiederaufnahme von Amts wegen durchzuführen, wenn die Voraussetzungen für eine solche gegeben sind. Die Parteien haben somit keinen Rechtsanspruch auf eine Wiederaufnahme von Amts wegen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1960:1957000344.X01Im RIS seit
04.07.1960Zuletzt aktualisiert am
21.11.2016