RS Vwgh 1960/7/6 1535/59

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Veröffentlicht am 06.07.1960
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Die in die Begründung eines Bescheides aufgenommene Formel, daß der Bescheid rechtskräftig ist, stellt eine behördliche Feststellung dar, daß den Parteien ein ordentliches Rechtsmittel nicht mehr zusteht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1960:1959001535.X01

Im RIS seit

06.07.1960

Zuletzt aktualisiert am

06.06.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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