RS Vwgh 1960/7/8 2566/59

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Veröffentlicht am 08.07.1960
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §115 Abs1;
BAO §207;
  1. BAO § 207 heute
  2. BAO § 207 gültig ab 01.03.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 13/2014
  3. BAO § 207 gültig von 15.12.2010 bis 28.02.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 105/2010
  4. BAO § 207 gültig von 26.03.2009 bis 14.12.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 20/2009
  5. BAO § 207 gültig von 01.01.2005 bis 25.03.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 57/2004
  6. BAO § 207 gültig von 30.12.2000 bis 31.12.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 142/2000
  7. BAO § 207 gültig von 10.01.1998 bis 29.12.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 9/1998
  8. BAO § 207 gültig von 27.08.1994 bis 09.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 681/1994
  9. BAO § 207 gültig von 01.12.1993 bis 26.08.1994 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 818/1993
  10. BAO § 207 gültig von 19.04.1980 bis 30.11.1993 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 151/1980

Beachte

y14175; y15019

Rechtssatz

Wenn die Abgabenbehörde das Ergebnis von Straßenkontrollen der Gendarmerie, aus denen sich Hinweise auf eine bis dahin unentdeckt gebliebene Erwerbstätigkeit ergeben, nicht sogleich, sondern erst später, nach Durchführung einer Betriebsprüfung, für Besteuerungszwecke auswertet, so werden dadurch die Rechte des Betroffenen auf gesetzmäßige Besteuerung nicht geschmälert (Hinweis: Der Bfr, dessen Besteuerung für die Jahre 1952 bis 1956 im Jahre 1957 im Wege einer griffweisen Schätzung neu aufgerollt wurde, setzte dem Vorgehen der Abgabenbehörde ua entgegen, es wäre Pflicht des Finanzamtes gewesen, zeitgerecht einzugreifen. Dem Erkenntnis ist nicht zu entnehmen, WANN die inRede stehenden Staßenkontrollen durchgeführt worden waren. Die obige rechtliche Aussage erscheint weniger in bezug auf die amtliche Ermittlungspflicht und auf die Bemessungsverjährung von Interesse).

*

E 8.7.1960, 2566/59 #1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1960:1959002566.X01

Im RIS seit

08.07.1960
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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