RS Vwgh 1960/9/16 1058/57

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Veröffentlicht am 16.09.1960
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Beachte

y14176; yk15130

Rechtssatz

Im Falle der Schätzung bleibt die Sachverhaltsermittlung nicht unvollständig, wenn die Behörde die für die Berechnung der Steuerbemessungrundlagen maßgeblichen Kalkulationsunterlagen des Steuerpflichtigen unverändert übernimmt. Daher kann die Behörde weitere Beweisanbote des Steuerpflichtigen (hier eines Bäckers, der die Vornahme eines Probebackens unter Beiziehung eines Sachverständigen beantragte) als überflüssig ablehnen. *

E 16.9.1960, 1058/57 #1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1960:1957001058.X01

Im RIS seit

16.09.1960
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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