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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §115 Abs1;Beachte
y14176; yk15130Rechtssatz
Im Falle der Schätzung bleibt die Sachverhaltsermittlung nicht unvollständig, wenn die Behörde die für die Berechnung der Steuerbemessungrundlagen maßgeblichen Kalkulationsunterlagen des Steuerpflichtigen unverändert übernimmt. Daher kann die Behörde weitere Beweisanbote des Steuerpflichtigen (hier eines Bäckers, der die Vornahme eines Probebackens unter Beiziehung eines Sachverständigen beantragte) als überflüssig ablehnen. *
E 16.9.1960, 1058/57 #1
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1960:1957001058.X01Im RIS seit
16.09.1960