RS Vwgh 1960/9/21 1128/57

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Veröffentlicht am 21.09.1960
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Getränkesteuern - Tirol
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1448/52 E 15. April 1953 VwSlg 744 F/1953 RS 2

Stammrechtssatz

Wenn der Steuerpflichtige die Richtigkeit der vom Betriebsprüfer angenommenen Gewinnspanne bestreitet, es aber trotz gebotener Gelegenheit unterläßt, seine bezüglichen Behauptungen unter Beweis zu stellen, so ist die Behörde berechtigt, dem Bescheid die Ansätze des Prüfers zugrundezulegen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1960:1957001128.X03

Im RIS seit

21.09.1960

Zuletzt aktualisiert am

08.09.2023
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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