RS Vwgh 1960/9/27 1737/56

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Veröffentlicht am 27.09.1960
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Beachte

y15177;

Rechtssatz

Aufhebung wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften. Die Finanzbehörde hat die Schätzung mit dem bloßen Hinweis auf die örtliche Lage und den Umfang des Geschäftes begründet (Hinweis E 7.12.1950, 292/49, VwSlg 296 F/1950).

*

E 27.9.1960, 1737/56 #1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1960:1956001737.X01

Im RIS seit

27.09.1960
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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