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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §124 impl;Rechtssatz
Auch Schmierzettel, die eine Unterlage der Buchführung bilden, sollen durch zehn Jahre aufbewahrt werden; die Verletzung dieser Vorschrift ist aber keine strafbare Finazordnungswidrigkeit.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1960:1959002237.X01Im RIS seit
07.10.1960Zuletzt aktualisiert am
23.11.2016