RS Vwgh 1960/10/13 0720/59

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Veröffentlicht am 13.10.1960
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81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §29 Abs1 idF 1969/207 impl;

Rechtssatz

Die wasserrechtliche Bewilligung einer Wasserkraftanlage gestaltet eine in das Projekt einbezogene, bereits bestehende Anlage auch dann zur "Anlage" im Sinne des § 29 Abs. 1, wenn das bewilligte Projekt nicht ausgeführt und auf das erteilte Wasserrecht verzichtet wird.Die wasserrechtliche Bewilligung einer Wasserkraftanlage gestaltet eine in das Projekt einbezogene, bereits bestehende Anlage auch dann zur "Anlage" im Sinne des Paragraph 29, Absatz eins,, wenn das bewilligte Projekt nicht ausgeführt und auf das erteilte Wasserrecht verzichtet wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1960:1959000720.X02

Im RIS seit

27.06.2016

Zuletzt aktualisiert am

22.07.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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