RS Vwgh 1960/10/21 2489/58

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Veröffentlicht am 21.10.1960
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Norm

ABGB §91;
  1. ABGB § 91 heute
  2. ABGB § 91 gültig ab 01.01.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 125/1999
  3. ABGB § 91 gültig von 01.01.1976 bis 31.12.1999 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 412/1975

Rechtssatz

Unter "Vermögen" iSd § 91 ABGB wird nicht etwa nur ein Kapitalvermögen im volkswirtschaftlichen Sinne, sondern die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit verstanden.Unter "Vermögen" iSd Paragraph 91, ABGB wird nicht etwa nur ein Kapitalvermögen im volkswirtschaftlichen Sinne, sondern die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit verstanden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1960:1958002489.X02

Im RIS seit

21.10.1960

Zuletzt aktualisiert am

23.11.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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