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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §91;Rechtssatz
Unter "Vermögen" iSd § 91 ABGB wird nicht etwa nur ein Kapitalvermögen im volkswirtschaftlichen Sinne, sondern die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit verstanden.Unter "Vermögen" iSd Paragraph 91, ABGB wird nicht etwa nur ein Kapitalvermögen im volkswirtschaftlichen Sinne, sondern die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit verstanden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1960:1958002489.X02Im RIS seit
21.10.1960Zuletzt aktualisiert am
23.11.2016