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32/06 VerkehrsteuernNorm
BewG 1955 §14 Abs3;Beachte
y11710;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH Erkenntnis 1958/05/07 2528/55 1Stammrechtssatz
Ist im Kaufvertrag über ein Grundstück die Abstattung des Kaufpreises unverzinslich in langjährigen Ratenzahlungen vorgesehen, dann ist die Grunderwerbssteuer gleichwohl vom vollen Kaufpreis ohne Abzug von Zwischenzinsen zu entrichten. *
E 7.5.1958, 2528/55 #1 VwSlg 1824 F/1958
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1960:1960000132.X01Im RIS seit
14.01.2002