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33 BewertungsrechtNorm
BewG 1955 §12;Rechtssatz
Auch Aufwendungen des Pächters zur Instandsetzung oder zum Umbau der gepachteten Sache sind bewertungsfähige Wirtschaftsgüter. Sie sind bei der Feststellung des Einheitswertes des Betriebsvermögens mit ihrem Teilwert anzusetzen (Hinweis E 19.1.1955, 2418/54, VwSlg 1091 F/1955).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1960:1957000355.X01Im RIS seit
14.01.2002Zuletzt aktualisiert am
27.01.2017