RS Vwgh 1960/11/22 1756/56

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Veröffentlicht am 22.11.1960
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2728/53 E 18. Jänner 1956 RS 2

Stammrechtssatz

Übereinkommen zwischen nahen Verwandten müssen, wenn sie steuerlich anerkannt werden sollen, ausreichend nach außen zum Ausdruck kommen, weil sonst abgabenrechtliche Folgen willkürlich herbeigeführt werden können.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1960:1956001756.X02

Im RIS seit

22.11.1960
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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