RS Vwgh 1960/11/25 1695/57

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Veröffentlicht am 25.11.1960
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Weicht der im Wege einer Nachkalkulation ermittelte Erlös von dem vom Steuerpflichten auf Grund seiner Bücher einbekannten Umsatz um mehr als 13 Prozent ab, so stellt dies eine wesentliche Abweichung dar, welche jedenfalls die Durchführung einer Schätzung rechtfertigt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1960:1957001695.X03

Im RIS seit

25.11.1960

Zuletzt aktualisiert am

06.09.2023
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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