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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §128Rechtssatz
Wenn Wareneingänge verspätet ins Wareneingangsbuch eingetragen werden und wenn zu der Registrierkasse kein Kontrollstreifen geführt wird, so handelt es sich um Buchführungsmängel, die zur Schätzung der Besteuerunggrundlagen führen können.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1960:1957001695.X01Im RIS seit
25.11.1960Zuletzt aktualisiert am
06.09.2023