RS Vwgh 1960/12/19 1312/60

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Veröffentlicht am 19.12.1960
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Ein Treuhänder erwirbt eine Sache dergestalt, daß er von nun an eigene Rechte im eigenen Namen, wenn auch im fremden Interesse ausübt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1960:1960001312.X01

Im RIS seit

19.12.1960
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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