Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtRechtssatz
Ein Treuhänder erwirbt eine Sache dergestalt, daß er von nun an eigene Rechte im eigenen Namen, wenn auch im fremden Interesse ausübt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1960:1960001312.X01Im RIS seit
19.12.1960