Index
32/03 Steuern vom VermögenNorm
BewG 1955 §79 Abs3 impl;Rechtssatz
Kriegsschäden an Gebäuden können bei der Vermögensbesteuerung nur im Rahmen der Feststellung der Einheitswerte des Grundbesitzes berücksichtigt werden. Ein darüber hinausgehender Abzug dieser Schäden als weitere Abzugspost bei der Vermögensteuer ist nicht möglich.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1960:1958003066.X01Im RIS seit
14.01.2002Zuletzt aktualisiert am
30.01.2017