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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §276 Abs1;Rechtssatz
Hat ein Steuerpflichtiger gegen einen STEUERBESCHEID Berufung erhoben und erhebt er wegen nicht rechtzeitiger Erledigung der Berufung beim VwGH Säumnisbeschwerde, dann ist das Verfahren über die Säumnisbeschwerde einzustellen, WENN INNERHALB der vom VwGH zur Nachholung des versäumten Bescheides GESETZTEN FRIST vom Finanzamt ein Einspruchsbescheid erlassen wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1961:1960001026.X01Im RIS seit
13.01.1961Zuletzt aktualisiert am
14.07.2016