Index
32/06 VerkehrsteuernNorm
BewG 1955 §16;Rechtssatz
Rechte auf wiederkehrende Leistungen, die der Erblasser durch Rechtsgeschäft unter Lebenden für die Zeit nach seinem Ableben zugunsten eines anderen begründet hat, sind nach den Wertverhältnissen am Todestage des Erblassers zu bewerten; Änderungen an diesen Rechten durch nachfolgende Rechtsgeschäfte des Begünstigten bleiben außer Betracht. - Hat der Erwerber eines solchen Rechtes im Zuge des Rechtsmittelverfahrens die jährliche Versteuerung der Jahreswerte der Rentenbezüge begehrt, dann darf die Rechtsmittelbehörde nicht einen Bescheid des Finanzamtes, mit dem die Erbschaftssteuer nach dem kapitalisierten Gesamtwerte der Rentennutzung bemessen und zur sofortigen Zahlung vorgeschrieben wurde, bestätigen, sondern sie hat nur mehr das Ausmaß der jährlichen Zahlungen festzusetzen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1961:1960000611.X01Im RIS seit
14.01.2002Zuletzt aktualisiert am
14.07.2016