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37/01 Geldrecht WährungsrechtNorm
DevG §3;Rechtssatz
Wer einen Anspruch auf Preisminderung wegen mangelhafter Lieferung einer bereits bezahlten Ware gegenüber einem Devisenausländer mit dessen Forderung aus einem anderen Lieferungsgeschäft verrechnet, der verfügt über diese Forderung und bedarf dazu der devisenbehördlichen Genehmigung. Solche Ansprüche auf Preisminderung gegen Devisenausländer sind nicht Ansprüche gemäß der Kundmachung der Österreichischen Nationalbank Nummer 108, verlautbart im Amtlichen Teil der Wiener Zeitung vom 26.6.1955.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1961:1958001393.X03Im RIS seit
24.01.1961Zuletzt aktualisiert am
20.07.2016