RS Vwgh 1961/1/24 1393/58

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Veröffentlicht am 24.01.1961
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Index

37/01 Geldrecht Währungsrecht
37/03 Nationalbank

Norm

DevG §3;
Kundmachung OeNB DE 1955/108;

Rechtssatz

Wer einen Anspruch auf Preisminderung wegen mangelhafter Lieferung einer bereits bezahlten Ware gegenüber einem Devisenausländer mit dessen Forderung aus einem anderen Lieferungsgeschäft verrechnet, der verfügt über diese Forderung und bedarf dazu der devisenbehördlichen Genehmigung. Solche Ansprüche auf Preisminderung gegen Devisenausländer sind nicht Ansprüche gemäß der Kundmachung der Österreichischen Nationalbank Nummer 108, verlautbart im Amtlichen Teil der Wiener Zeitung vom 26.6.1955.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1961:1958001393.X03

Im RIS seit

24.01.1961

Zuletzt aktualisiert am

20.07.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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