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37/01 Geldrecht WährungsrechtNorm
DevG §14 Abs1 Satz1;Rechtssatz
An der Strafbarkeit der Tat ändert sich nichts, wenn nachträglich die Bezahlung der ohne Genehmigung eingeführten Ware behördlich bewilligt wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1961:1958001393.X02Im RIS seit
24.01.1961Zuletzt aktualisiert am
20.07.2016