RS Vwgh 1961/1/24 1393/58

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Veröffentlicht am 24.01.1961
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Index

37/01 Geldrecht Währungsrecht

Norm

DevG §14 Abs1 Satz1;
DevG §22 Abs1 Satz2;

Rechtssatz

An der Strafbarkeit der Tat ändert sich nichts, wenn nachträglich die Bezahlung der ohne Genehmigung eingeführten Ware behördlich bewilligt wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1961:1958001393.X02

Im RIS seit

24.01.1961

Zuletzt aktualisiert am

20.07.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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