RS Vwgh 1961/1/27 0687/60

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Veröffentlicht am 27.01.1961
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Ausführungen darüber, daß und warum die Behörde berechtigt war, beim Bf, einem Heilgymnastiker, die Besteuerungsgrundlagen durch Schätzung zu ermitteln und daß die angewandte Schätzungsmethode zulässig war.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1961:1960000687.X01

Im RIS seit

27.01.1961
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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