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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtRechtssatz
Ausführungen darüber, daß und warum die Behörde berechtigt war, beim Bf, einem Heilgymnastiker, die Besteuerungsgrundlagen durch Schätzung zu ermitteln und daß die angewandte Schätzungsmethode zulässig war.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1961:1960000687.X01Im RIS seit
27.01.1961