Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ASVG §34 Abs1;Rechtssatz
Die Unkenntnis eines Gesetzes kann nur dann als unverschuldet angesehen werden, wenn jemandem die Verwaltungsvorschrift trotz Anwendung der nach seinen Verhältnissen erforderlichen Sorgfalt unbekannt geblieben ist (Hier: im Zusammenhang mit §§ 36 Abs 3 und 34 Abs 1 ASVG).Die Unkenntnis eines Gesetzes kann nur dann als unverschuldet angesehen werden, wenn jemandem die Verwaltungsvorschrift trotz Anwendung der nach seinen Verhältnissen erforderlichen Sorgfalt unbekannt geblieben ist (Hier: im Zusammenhang mit Paragraphen 36, Absatz 3 und 34 Absatz eins, ASVG).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1961:1960001809.X02Im RIS seit
04.02.2002Zuletzt aktualisiert am
26.04.2016