RS Vwgh 1961/2/6 2428/58

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 06.02.1961
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §303 Abs4 impl;
  1. BAO § 303 heute
  2. BAO § 303 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013
  3. BAO § 303 gültig von 26.06.2002 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2002
  4. BAO § 303 gültig von 15.07.1999 bis 25.06.2002 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 106/1999
  5. BAO § 303 gültig von 19.04.1980 bis 14.07.1999 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 151/1980

Rechtssatz

Die amtswegige Wiederaufnahme des Besteuerungsverfahrens auf Grund der Feststellungen einer Betriebsprüfung wird nicht dadurch ausgeschlossen, daß dieselben Umstände für das gleiche Steuerjahr bereits bei einer früheren Betriebsprüfung hätten festgestllelt werden können, wenn bei der früheren Prüfung die betreffende Steuerart nicht geprüft wurde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1961:1958002428.X01

Im RIS seit

06.02.1961

Zuletzt aktualisiert am

20.07.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten