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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §303 Abs4 impl;Rechtssatz
Die amtswegige Wiederaufnahme des Besteuerungsverfahrens auf Grund der Feststellungen einer Betriebsprüfung wird nicht dadurch ausgeschlossen, daß dieselben Umstände für das gleiche Steuerjahr bereits bei einer früheren Betriebsprüfung hätten festgestllelt werden können, wenn bei der früheren Prüfung die betreffende Steuerart nicht geprüft wurde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1961:1958002428.X01Im RIS seit
06.02.1961Zuletzt aktualisiert am
20.07.2016