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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §108;Rechtssatz
Nur dann, wenn rechtzeitig von einer dazu befugten Person der Beitritt zum Rechtsmittelverfahren erklärt worden ist, ist das Finanzamt nicht befugt, einen Einspruchsbescheid zu erlassen. Einem Rechtsmittel gegen einen Bescheid über die einheitliche Feststellung von Einkünften kann der Ehegatte einer an den Einkünften beteiligten Person, der nicht selbst an diesen Einkünften beteiligt ist, nicht als Beteiligter beitreten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1961:1960001871.X01Im RIS seit
10.02.1961Zuletzt aktualisiert am
21.07.2016