RS Vwgh 1961/2/10 1871/60

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Veröffentlicht am 10.02.1961
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §108;
BAO §245;
  1. BAO § 108 heute
  2. BAO § 108 gültig ab 19.04.1980 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 151/1980
  1. BAO § 245 heute
  2. BAO § 245 gültig ab 01.01.2027 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025
  3. BAO § 245 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013
  4. BAO § 245 gültig von 27.08.1994 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 681/1994
  5. BAO § 245 gültig von 19.04.1980 bis 26.08.1994 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 151/1980

Rechtssatz

Nur dann, wenn rechtzeitig von einer dazu befugten Person der Beitritt zum Rechtsmittelverfahren erklärt worden ist, ist das Finanzamt nicht befugt, einen Einspruchsbescheid zu erlassen. Einem Rechtsmittel gegen einen Bescheid über die einheitliche Feststellung von Einkünften kann der Ehegatte einer an den Einkünften beteiligten Person, der nicht selbst an diesen Einkünften beteiligt ist, nicht als Beteiligter beitreten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1961:1960001871.X01

Im RIS seit

10.02.1961

Zuletzt aktualisiert am

21.07.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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