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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §128 Abs1 impl;Rechtssatz
In das Wareneingangsbuch sind nicht nur Waren einzutragen, an denen der Steuerpflichtige Eigentum erwirbt, sondern auch jene, die er lediglich als Kommissionsware in fremdem Namen innehat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1961:1958000439.X01Im RIS seit
03.03.1961