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81/01 WasserrechtsgesetzNorm
WRG 1959 §118 Abs1;Rechtssatz
Ein Sachverständigengutachten über den Verkehrswert eines Grundstückes muß aussagen, von welchen Grundlagen die Wertermittlung ausgeht. Die bloße Nennung eines Preises kann nicht genügen, um ein solches Gutachten als ausreichend zu kennzeichnen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1961:1960001401.X01Im RIS seit
13.06.2016Zuletzt aktualisiert am
15.06.2016