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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §308 Abs3;Beachte
y12907;Rechtssatz
Wenn ein Wiedereinsetzungsantrag der versäumten Berufung nicht angeschlossen war, ist dieser abzuweisen. Das Ersuchen um die Bewilligung der Wiedereinsetzung, damit der Befragte "Gelegenheit bekomme, das ihm zustehende Rechtsmittel einzubringen", ist nicht als Berufung zu werten. Hier handelt es sich um kein (verbesserungsfähiges) Formgebrechen nach § 13 Abs 3 AVG.Wenn ein Wiedereinsetzungsantrag der versäumten Berufung nicht angeschlossen war, ist dieser abzuweisen. Das Ersuchen um die Bewilligung der Wiedereinsetzung, damit der Befragte "Gelegenheit bekomme, das ihm zustehende Rechtsmittel einzubringen", ist nicht als Berufung zu werten. Hier handelt es sich um kein (verbesserungsfähiges) Formgebrechen nach Paragraph 13, Absatz 3, AVG.
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E 15.3.1961, 2175/60 #1
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1961:1960002175.X01Im RIS seit
15.03.1961