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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §245 Abs1;Beachte
y16738;Rechtssatz
Hat ein Helfer in Steuersachen, trotz wiederholter Erinnerung seitens des Finanzamtes, seine Einkommensteuererklärung nicht eingebracht und hat das Finanzamt die Bemessungsgrundlage im Schätzungswege ermittelt, so liegt kein "berücksichtigungswürdiger Grund" vor, welcher eine beantragte Verlängerung der Rechtsmittelfrist rechtfertigen würde. *
E 15.3.1961, 1833/60 #1
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1961:1960001833.X01Im RIS seit
15.03.1961