Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtBeachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 0985/58Rechtssatz
Wurde eine Maschine gegen Kredit erworben und unter Vereinbarung eines Eigentumsvorbehaltes zugunsten des Kreditgebers vom Lieferer direkt an den Steuerpflichtigen fakturiert, so ist die Maschine ungeachtet dieser Sicherungsübereignung steuerlich dem Betriebsvermögen des Steuerpflichtigen anzurechnen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1961:1958000207.X03Im RIS seit
17.03.1961Zuletzt aktualisiert am
17.12.2012