RS Vwgh 1961/3/17 0207/58

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Veröffentlicht am 17.03.1961
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 0985/58

Rechtssatz

Wurde eine Maschine gegen Kredit erworben und unter Vereinbarung eines Eigentumsvorbehaltes zugunsten des Kreditgebers vom Lieferer direkt an den Steuerpflichtigen fakturiert, so ist die Maschine ungeachtet dieser Sicherungsübereignung steuerlich dem Betriebsvermögen des Steuerpflichtigen anzurechnen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1961:1958000207.X03

Im RIS seit

17.03.1961

Zuletzt aktualisiert am

17.12.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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