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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
ASVG §412;Rechtssatz
Die Einbringung des Einspruches gegen einen Bescheid des Versicherungsträgers ist nicht als eine bei der "Verwaltungsbehörde", sondern als eine beim "Versicherungsträger" vorgenommene Verfahrenshandlung anzusehen
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1961:1960002132.X03Im RIS seit
19.06.2001Zuletzt aktualisiert am
28.04.2016