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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtBeachte
y15188;Rechtssatz
Ein äußerer Betriebsvergleich berücksichtigt die individuellen wirtschaftlichen Gegebenheiten weniger und ist daher gegenüber dem sogenannten inneren Betriebsvergleich als die größere Schätzungsmethode anzusehen.
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E 7.4.1961, 1768/60 #4
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1961:1960001768.X04Im RIS seit
07.04.1961