RS Vwgh 1961/4/7 1768/60

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Veröffentlicht am 07.04.1961
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Beachte

y13972;

Rechtssatz

Wird ein äußerer Betriebsvergleich durchgeführt, dann steht zwar dem Steuerpflichtigen kein Anspruch auf Bekanntgabe der Vergleichsbetriebe zu, doch darf sich der Vorhalt eines höheren Rohgewinnaufschlages bei diesen Betrieben nicht allein auf die Mitteilung einer Ziffer beschränken. Dem Steuerpflichtigen muß ermöglicht werden, zu den betrieblichen Verhältnissen der Vergleichsbetriebe Stellung zu nehmen.

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E 7.4.1961, 1768/60 #1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1961:1960001768.X01

Im RIS seit

07.04.1961
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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